Finanzierung beim Immobilienkauf an einer Auktion

5 Min. Lesezeit·Aktualisiert: 28. Juni 2026·AuctionPlace Redaktion

Bei einer Immobilien-Auktion muss die Finanzierung vor dem Steigerungstag stehen: Mit dem Zuschlag entsteht eine verbindliche Kaufpflicht, und es ist sofort eine Anzahlung zu leisten. Wer ohne gesicherte Hypothek bietet, riskiert den Verlust der Sicherheit und rechtliche Folgen.

Hypothek vorab verbindlich klären

Anders als beim normalen Kauf gibt es nach dem Zuschlag keinen Finanzierungsvorbehalt. Klären Sie deshalb vor der Steigerung mit Ihrer Bank verbindlich, bis zu welchem Betrag und zu welchen Konditionen finanziert wird.

Eigenkapital und Anzahlung am Steigerungstag

Die Steigerungsbedingungen verlangen üblicherweise eine sofortige Anzahlung (oft per Bankcheck oder Überweisung). Planen Sie ausreichend liquides Eigenkapital ein – mindestens die in der Schweiz üblichen 20 % plus die Anzahlung gemäss Bedingungen.

Tragbarkeit prüfen

Banken prüfen die Tragbarkeit (Faustregel: Wohnkosten höchstens rund ein Drittel des Bruttoeinkommens, kalkuliert mit einem höheren Referenzzinssatz). Stellen Sie sicher, dass das Objekt auch bei steigenden Zinsen tragbar bleibt.

Häufige Fragen

Finanzieren Banken Objekte aus Zwangsversteigerungen?

Ja, viele Banken finanzieren solche Objekte, prüfen aber genau. Wichtig ist eine verbindliche Finanzierungszusage vor dem Steigerungstag, da nach dem Zuschlag kein Rücktritt wegen fehlender Finanzierung möglich ist.

Wie hoch ist die Anzahlung bei der Steigerung?

Die Höhe legt das Amt in den Steigerungsbedingungen fest. Prüfen Sie diese vorab und halten Sie den entsprechenden Betrag liquide bereit.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Massgebend sind die amtlichen Publikationen und Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamtes.

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